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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen der QUADRESS GmbH für die Nutzung von Tamam durch Gastronomiebetriebe.

Stand: 14. September 2026

1.Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der QUADRESS GmbH, Sophie-Opel-Str. 17, 44803 Bochum (im Folgenden „wir") und dem Kunden über die Nutzung der Software Tamam.

Tamam richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere an Gastronomiebetriebe. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt – deshalb gibt es hier auch keine Widerrufsbelehrung.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2.Leistungen von Tamam

Wir stellen dem Kunden Tamam als Software zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf tamam.digital und umfasst je nach gebuchtem Tarif und aktivierten Kanälen:

  • –die Annahme von Bestellungen über einen KI-gestützten Telefonassistenten,
  • –die Annahme von Bestellungen über WhatsApp und Telegram,
  • –eine eigene Bestellseite unter einer von uns bereitgestellten Adresse,
  • –die Anbindung von Lieferplattformen über einen Zwischendienst,
  • –die Anzeige der Bestellungen auf einem Küchenbildschirm und den Druck von Bons,
  • –Auswertungen, Kundendatei, Schichtplanung, Hygiene-Nachweise und Beleg-Erfassung im Umfang des jeweiligen Tarifs.

Nicht geschuldet sind die Beschaffung von Hardware (Tablet, Drucker, Internetanschluss), Telefonanschlüsse und Rufnummern sowie steuerliche oder rechtliche Beratung. Wir entwickeln Tamam laufend weiter; Funktionen können hinzukommen. Wesentliche Einschränkungen des vereinbarten Leistungsumfangs nehmen wir nur mit Zustimmung des Kunden vor.

3.Vertragsschluss und Einrichtung

Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch die Bereitstellung des Zugangs zustande. Darstellungen auf der Website sind kein bindendes Angebot.

Die Ersteinrichtung – Übernahme der Speisekarte, Einrichtung der Kanäle, Anmeldung des Küchenbildschirms – ist im Preis enthalten und erfolgt gemeinsam mit dem Kunden. Der Kunde stellt die dafür nötigen Angaben und Zugänge bereit.

4.Verhältnis zu den Gästen

Wir werden nicht Vertragspartner der Gäste des Kunden. Der Bestellvertrag über Speisen und Getränke kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem Kunden zustande. Tamam nimmt Bestellungen für den Kunden entgegen und gibt sie an ihn weiter.

Der Kunde bleibt daher für alles verantwortlich, was mit seinem Angebot zusammenhängt: Richtigkeit der Preise, Allergen- und Zusatzstoffangaben, Lebensmittelrecht, Preisangabenverordnung, Rechnungsstellung an den Gast und die Information seiner Gäste nach Art. 13 DSGVO.

Nimmt der Kunde Online-Zahlungen entgegen, kommt der Zahlungsvertrag zwischen ihm und dem jeweiligen Zahlungsdienstleister zustande. Wir sind an der Zahlungsabwicklung nicht als Zahlungsdienstleister beteiligt und führen keine Kundengelder.

5.Was der Assistent kann und was nicht

Der Telefon- und Chat-Assistent arbeitet mit Sprachmodellen. Solche Systeme arbeiten mit hoher, aber nicht mit vollständiger Zuverlässigkeit. Ein Gespräch kann missverstanden werden, etwa bei starkem Nebengeräusch, undeutlicher Aussprache oder ungewöhnlichen Sonderwünschen.

Wir begrenzen dieses Risiko technisch, insbesondere dadurch, dass

  • –Preise nie vom Sprachmodell gebildet, sondern ausschließlich aus der hinterlegten Karte des Kunden berechnet werden,
  • –der Assistent die Bestellung vor dem Abschluss vorliest und eine Bestätigung einholt,
  • –jede Bestellung mit der Abschrift des Gesprächs im Dashboard nachlesbar bleibt.

Eine Zusicherung, dass jede Bestellung fehlerfrei erfasst wird, ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Dem Kunden obliegt die Kontrolle der eingehenden Bestellungen im üblichen Rahmen, so wie er auch eine telefonisch von Mitarbeitenden aufgenommene Bestellung prüfen würde.

6.Pflichten des Kunden

  • –Richtige Daten. Der Kunde hält Speisekarte, Preise, Allergenangaben, Öffnungszeiten und Stammdaten aktuell. Änderungen kann er jederzeit selbst vornehmen.
  • –Zugangsdaten. Zugänge sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte außerhalb des Betriebs weitergegeben werden. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert der Kunde uns unverzüglich.
  • –Technische Voraussetzungen. Der Kunde stellt Internetzugang, ein geeignetes Endgerät für den Küchenbildschirm und – soweit gewünscht – einen kompatiblen Bondrucker bereit und richtet die Rufumleitung seiner Rufnummer ein.
  • –Rechtmäßige Nutzung. Tamam darf nicht für rechtswidrige Zwecke, nicht zum Versand unerlaubter Werbung und nicht in einer Weise genutzt werden, die die Systeme übermäßig belastet oder die Sicherheit gefährdet.
  • –Mitwirkung. Bei Störungen unterstützt der Kunde uns in zumutbarem Umfang bei der Eingrenzung, etwa durch Angabe der betroffenen Bestellnummer und Uhrzeit.

7.Preise und Zahlung

Tamam Basis
299 € Grundgebühr je Monat, 0,25 € je Gesprächsminute
Tamam Light
199 € Grundgebühr je Monat, 0,30 € je Gesprächsminute
Provision
Auf Bestellungen über die eigenen Kanäle des Kunden fällt keine Provision an.

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Gesprächsminuten werden sekundengenau abgerechnet. Beginnt oder endet der Vertrag innerhalb eines Monats, wird die Grundgebühr anteilig nach Kalendertagen berechnet.

Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich. Die Rechnung wird elektronisch übermittelt; der Kunde stimmt dem Empfang in elektronischer Form zu. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als zwei Monatsgrundgebühren können wir den Zugang nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist sperren; die Pflicht zur Zahlung bleibt davon unberührt.

Preisänderungen teilen wir mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden zum Änderungszeitpunkt kündigen; darauf weisen wir in der Mitteilung hin.

8.Verfügbarkeit und Wartung

Wir betreiben Tamam auf Servern in Deutschland und bemühen uns um eine durchgehend hohe Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote sagen wir derzeit ausdrücklich nicht zu.

Wartungsarbeiten führen wir soweit möglich außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Gastronomie durch. Planbare Unterbrechungen kündigen wir vorher an.

Nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen Störungen, die auf Leistungen Dritter zurückgehen – insbesondere Telefon- und Mobilfunknetze, WhatsApp und Telegram, die Lieferplattformen, Zahlungsdienstleister, Anbieter der Sprachmodelle sowie der Internetanschluss und die Hardware des Kunden. Fällt ein solcher Dienst aus, bleiben die übrigen Kanäle nutzbar; der Küchenbildschirm arbeitet bei kurzzeitigem Netzausfall weiter.

9.Nutzungsrechte

Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, Tamam für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Eine Überlassung an Dritte, ein Weiterverkauf oder ein Betrieb für fremde Betriebe ist ohne unsere Zustimmung nicht gestattet.

Alle Rechte an der Software, an Quellcode, Gestaltung und Marke verbleiben bei uns. Die vom Kunden eingestellten Inhalte – Speisekarte, Logo, Texte – bleiben sein Eigentum; er räumt uns das Recht ein, sie zum Zweck der Leistungserbringung zu speichern, zu verarbeiten und anzuzeigen.

10.Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Nach Vertragsende stellen wir dem Kunden seine Bestell- und Kundendaten für 30 Tage zum Export in einem gängigen Format bereit. Danach werden die Daten nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung gelöscht oder herausgegeben.

11.Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass Tamam während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht. Für die Überlassung von Software auf Zeit gelten die Vorschriften des Mietrechts; § 536a Abs. 1 BGB findet mit der Maßgabe Anwendung, dass eine verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ausgeschlossen ist.

Mängel zeigt der Kunde in Textform an. Wir beseitigen sie in angemessener Frist, gegebenenfalls auch durch einen zumutbaren Umgehungsweg.

12.Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf das in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Entgelt.

Für den Verlust von Daten haften wir im Rahmen der vorstehenden Grenzen nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.

13.Datenschutz

Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, gilt ergänzend der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der Bestandteil dieses Vertrags ist. Wie wir Daten im Übrigen verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.

14.Änderung dieser Bedingungen

Wir können diese Bedingungen ändern, wenn dies aufgrund einer geänderten Rechtslage, einer höchstrichterlichen Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung der Leistungen erforderlich wird und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

Änderungen teilen wir mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung besonders hin. Widerspricht er, können beide Seiten den Vertrag zum Änderungszeitpunkt kündigen.

15.Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bochum, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Die Aufrechnung steht dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Fragen zu diesen Bedingungen beantworten wir gern unter info@quadress.de oder telefonisch unter +49 2327 3038-0.